Grenzverletzungen und Übergriffe
Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern, die deren persönliche Grenzen im Kontext eines Betreuungsverhältnisses überschreiten. Verübt werden Grenzverletzungen sowohl von erwachsenen Frauen, Männern und Jugendlichen, als auch von gleichaltrigen oder älteren Kindern.
Man unterscheidet dabei:
– Grenzverletzungen, die unabsichtlich verübt werden und/oder aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten oder einer „Kultur der Grenzverletzungen“resultieren.
– Übergriffe, die Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Mädchen und Jungen, grundlegender fachlicher Mängel und/oder einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs sind. Damit einer Grenzverletzung vorgebeugt werden kann, ist es wichtig, die sexualpädagogische Praxis bereits im Kindergarten den Kindern näher zu bringen. Dabei soll das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper, das Recht auf Respekt vor der Intimsphäre und Schamgrenzen, das Wissen um die Unterschiede von Kinder- und Erwachsenensexualität und das Recht auf Schutz vor sexuellen Übergriffen integriert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Konzept:
Schutzkonzept
Zur Vorbeugung und Vermeidung von sexuellen Übergriffen haben wir ein Schutzkonzept verfasst, das regelmäßig weiterentwickelt wird. Alle Mitarbeiter*innen willigen dem Verhaltenskodex der evangelischen Kirche zu. „Dem Schutz der Fürsorge, der Erziehung und Bildung und der Wahrung der Rechte der Kinder sind wir verpflichtet. Auf der Grundlage eines Menschenbildes, das alle als liebenswerte Geschöpfe Gottes annimmt, pflegen wir einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander!
Links:
vgl. Gesamtkonzept Kinderschutz in Bayern: www.stmas.bayern.de/kinderschutz/index.php
Broschüre der Berufsgruppe gegen sexuelle Gewalt in Würzburg www.berufsgruppegegensexuellegewalt.de/empfehlungen/
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Kinderschutz-Konzept:
Kindeswohl und Schutzauftrag
Das Wohl jedes Kindes liegt uns am Herzen und für alle Mitarbeiter*innen ist der Schutzauftrag eine gesetzliche Vorgabe (§8A SGB VIII).
Bei einer Kindeswohlgefährdung sind wir verpflichtet mit den Erziehungsberechtigten das Gespräch zu suchen, den Träger zu informieren
und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde einzuschalten.